欧盟皮克尔测试改革

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欧盟委员会提出了 PTI 指南的修订版。联邦汽车技术协会针对实际可行性提出了批评和建议。

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der PTI-Richtlinien vorgestellt. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik bringt Kritik und Vorschläge zur praktischen Umsetzbarkeit ein.
版权所有:emotions bymorgenstern Photographer / 图片说明:联邦行会副会长 Thomas Marichhofer 致力于技术法规的不断发展,但强调分寸感和实际适用性。

欧盟皮克尔测试改革

汽车领域不断的技术发展,例如强制辅助系统或电气化程度的提高,使得有必要更新测试法规。因此,欧盟委员会修订了 PTI 指南 2014/45/EU 和 2014/47/EU。同时值得注意的是,奥地利和荷兰一样,在欧盟内占有特殊地位,定期车辆检查也是由私人工厂进行的,这些工厂被国家委托承担这项主权任务,并受到严格控制。这种做法有效且具有成本效益,符合公民的利益,并且符合指令的目标。

联邦行会的评论

  • Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
  • Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
  • Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
  • Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
  • Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
  • Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.