EU-reform av Pickerl-testen

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EU-kommisjonen har presentert en revisjon av PTI-retningslinjene. Federal Guild of Automotive Technology gir kritikk og forslag til praktisk gjennomførbarhet.

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der PTI-Richtlinien vorgestellt. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik bringt Kritik und Vorschläge zur praktischen Umsetzbarkeit ein.
Copyright: emotions bymorgenstern photographer / Bildetekst: Federal Guild Master Deputy Thomas Marichhofer er forpliktet til den konstante utviklingen av tekniske forskrifter, men oppfordrer til en følelse av proporsjoner og praktisk egnethet.

EU-reform av Pickerl-testen

Den stadige teknologiske utviklingen i kjøretøysektoren, for eksempel gjennom obligatoriske assistansesystemer eller økende elektrifisering, gjør det nødvendig å oppdatere testregelverket. EU-kommisjonen har derfor revidert PTI-retningslinjene 2014/45/EU og 2014/47/EU. Samtidig bør det bemerkes at Østerrike, i likhet med Nederland, inntar en særstilling innenfor EU, da periodiske kjøretøykontroller også utføres av private verksteder som har blitt betrodd denne suverene oppgaven av staten under streng kontroll. Denne praksisen fungerer effektivt og kostnadseffektivt i borgernes interesse og er i samsvar med direktivets mål.

Kommentarer fra Federal Guild

  • Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
  • Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
  • Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
  • Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
  • Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
  • Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.