Riforma UE del test Pickerl
La Commissione UE ha presentato una revisione delle linee guida PTI. La Federal Guild of Automotive Technology fornisce critiche e suggerimenti per la fattibilità pratica.

Riforma UE del test Pickerl
Il costante sviluppo tecnologico nel settore automobilistico, ad esempio attraverso sistemi di assistenza obbligatori o una crescente elettrificazione, rende necessario un aggiornamento delle norme sui test. La Commissione UE ha quindi rivisto le linee guida PTI 2014/45/UE e 2014/47/UE. Allo stesso tempo va notato che l’Austria, come i Paesi Bassi, occupa una posizione speciale all’interno dell’UE, poiché le revisioni periodiche dei veicoli vengono effettuate anche da officine private a cui lo Stato ha affidato questo compito sovrano sotto stretto controllo. Questa pratica funziona in modo efficiente ed economicamente vantaggioso nell'interesse dei cittadini ed è coerente con gli obiettivi della direttiva.
Commenti della Gilda Federale
- Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
- Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
- Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
- Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
- Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
- Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.