EU reform of the Pickerl test

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The EU Commission has presented a revision of the PTI guidelines. The Federal Guild of Automotive Technology provides criticism and suggestions for practical feasibility.

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der PTI-Richtlinien vorgestellt. Die Bundesinnung der Fahrzeugtechnik bringt Kritik und Vorschläge zur praktischen Umsetzbarkeit ein.
Copyright: emotions bymorgenstern photographer / Caption: Federal Guild Master Deputy Thomas Marichhofer is committed to the constant development of technical regulations, but urges a sense of proportion and practical suitability.

EU reform of the Pickerl test

The constant technological development in the vehicle sector, for example through mandatory assistance systems or increasing electrification, makes it necessary to update the testing regulations. The EU Commission has therefore revised the PTI guidelines 2014/45/EU and 2014/47/EU. At the same time, it should be noted that Austria, like the Netherlands, occupies a special position within the EU, as periodic vehicle inspections are also carried out by private workshops that have been entrusted with this sovereign task by the state under strict control. This practice works efficiently and cost-effectively in the interests of citizens and is consistent with the objectives of the directive.

Comments from the Federal Guild

  • Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
  • Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
  • Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
  • Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
  • Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
  • Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.