EU reforma Pickerlova testu
Evropská komise předložila revizi pokynů PTI. Federal Guild of Automotive Technology poskytuje kritiku a návrhy pro praktickou proveditelnost.

EU reforma Pickerlova testu
Neustálý technologický vývoj v automobilovém sektoru, například prostřednictvím povinných asistenčních systémů nebo rostoucí elektrifikace, vyžaduje aktualizaci zkušebních předpisů. Evropská komise proto revidovala pokyny PTI 2014/45/EU a 2014/47/EU. Zároveň je třeba poznamenat, že Rakousko, stejně jako Nizozemsko, zaujímá v rámci EU zvláštní postavení, neboť periodické kontroly vozidel provádějí i soukromé dílny, které byly státem tímto výsostným úkolem pověřeny pod přísnou kontrolou. Tato praxe funguje efektivně a nákladově efektivně v zájmu občanů a je v souladu s cíli směrnice.
Komentáře od Federálního spolku
- Kilometerstand-Erfassung (Artikel 4a): Die erweiterte Erfassungspflicht für sämtliche Dienstleister – unabhängig von deren Rolle in der Fahrzeugprüfung – wird als überschießend abgelehnt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bereits bestehende Prüfintervalle bieten ausreichenden Schutz vor Tachomanipulation, ohne die Datensicherheit zu gefährden.
- Prüfintervall gewerblich genutzter Fahrzeuge (Artikel 5): Die geplante Einschränkung der jährlichen Überprüfung von Fahrzeugen der Klasse N1 nur auf Umweltaspekte ist nicht zielführend. Die Bundesinnung spricht sich für eine Ausweitung auf alle relevanten Baugruppen aus und schlägt konkrete Änderungen des Artikels vor, um die bewährte österreichische Praxis in EU-Recht überzuführen.
- Prüfgeräte für Abgasmanipulation (Artikel 11): Die verpflichtende Ausstattung aller Prüfstellen mit zusätzlichen Messgeräten zur Manipulationserkennung wird kritisch gesehen. Angesichts des Rückgangs von Verbrennungsmotoren erscheint die Investition (60 Mio. Euro österreichweit) weder verhältnismäßig noch zukunftsorientiert. Der Vorschlag der Bundesinnung lautet daher, diese Tests auf Unterwegskontrollen zu beschränken, da dort durch den Zufall tatsächliche Manipulationen erkannt werden.
- Datenaustausch & Definitionen (Artikel 16 & 3): Die Bundesinnung begrüßt den Ausbau digitaler Schnittstellen wie den geplanten europäischen MOVE-HUB und spricht sich für eine einheitliche nationale Fahrzeugdatenbank aus. Gleichzeitig wird angeregt, zentrale Begriffe klar in den Definitionen zu verankern.
- Delegierte Rechtsakte (Artikel 17): Obwohl Flexibilität bei technischen Weiterentwicklungen sinnvoll ist, wird der im Entwurf vorgesehenen weitreichenden Ermächtigung der Kommission zur eigenständigen Anpassung des gesamten Prüfkatalogs ohne parlamentarische Kontrolle eine klare Absage erteilt.
- Prüfpositionen (Annex I): Die hohe Anzahl an geänderten Prüfpositionen macht eine tiefgreifende Analyse innerhalb kurzer Zeit nicht möglich. Die Bundesinnung wird sich mit allen österreichischen Stakeholdern koordinieren und eine detaillierte Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.