Ist Ihr Betrieb in Bezug auf OBFCM Revisionsfit?

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am und aktualisiert am

Sie sind bereits seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.

Sie sind bereits seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.
Sie sind bereits seit 20. Mai 2023 rechtlich verpflichtet, ein entsprechendes OBD-Auslesegerät zur OBFCM-Datenübermittlung in Ihrer §57a Begutachtungsstelle durch einmalige Erfassung im Begutachtungsprogramm EBV bei der ZBD zu registrieren.

Ist Ihr Betrieb in Bezug auf OBFCM Revisionsfit?

Mit den folgenden 3 Schritten können Sie überprüfen, ob Ihr OBD-Gerät für die Begutachtungsstelle korrekt registriert wurde:

Schritt 1
© ÖWV

Schritt 1: Klicken Sie auf der Übersichtsseite der Automotive Services auf den „Werkzeugkasten“.

Werkzeugkasten
© ÖWV

Schritt 2: In der Kachel „Geräteverwaltung“ wählen Sie „Geräte öffnen“.

Geräteliste
© ÖWV

Schritt 3: Wird Ihnen in der Geräteliste Ihr OBD-Gerät mit korrekter Seriennummer und mit jeweils einem Häkchen bei „Aktiv“ und „Registriert“ angezeigt, haben Sie die Registrierung Ihres OBD-Geräts korrekt durchgeführt. Gratulation!

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Registrierung Ihres OBD-Geräts zwar eine notwendige Voraussetzung für die Übertragung von OBFCM-Daten darstellt, allerdings nicht die einzige Voraussetzung dafür ist. Die detaillierte Anleitung zur Registrierung Ihres OBD-Auslesegeräts finden Sie kostenlos auf OBFCM.at unter Punkt 3 „CHECKLISTE FÜR EBV-NUTZER:INNEN“.