Zulassungsstellen: Beendigung des Notbetriebes mit 14.4.2020

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Jetzt ist es offiziell. Der Erlass zur Beendigung des Notbetriebes der Zulassungsstellen mit 14.4.2020 ist da. Für den Automobilhandel heißt das: Zulassungen bereits verkaufter Fahrzeuge sind ab Dienstag möglich. Wichtig, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.

Jetzt ist es offiziell. Der Erlass zur Beendigung des Notbetriebes der Zulassungsstellen mit 14.4.2020 ist da. Für den Automobilhandel heißt das: Zulassungen bereits verkaufter Fahrzeuge sind ab Dienstag möglich. Wichtig, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.
Jetzt ist es offiziell. Der Erlass zur Beendigung des Notbetriebes der Zulassungsstellen mit 14.4.2020 ist da. Für den Automobilhandel heißt das: Zulassungen bereits verkaufter Fahrzeuge sind ab Dienstag möglich. Wichtig, um die Liquidität der Unternehmen zu sichern.

Zulassungsstellen: Beendigung des Notbetriebes mit 14.4.2020

Im Erlass vom Mobilitätsministerium heißt es wörtlich:

Ab 14.4.2020 wird der Betrieb von Zulassungsstellen der behördlich ermächtigten Kfz-Haftpflichtversicherer im gesetzlich vorgesehenen Umfang und im Rahmen der Ermächtigung unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. 
 
Als Sicherheitsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:

  • Es befinden sich in der Zulassungsstelle nicht mehr als ein Antragsteller/Antragstellerin pro 20 Quadratmeter; dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt.
     
  • Es wird ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen allen anwesenden Personen, auch Beschäftigten, eingehalten.
     
  • Sämtliche in der Zulassungsstelle anwesende Personen, auch Beschäftigte, tragen Mund-Nasen-Schutz.
     
  • Es befindet sich eine Gelegenheit zur geeigneten Händedesinfektion für alle Personen in der Zulassungsstelle.
     
  • Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen.