Aldrig mer utan en assistent

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Fordon måste vara utrustade med körassistenter från den 6 juli 2022 eller första registreringsdatumet från den 6 juli 2024.

Fahrzeuge müssen ab 6. Juli 2022 bzw. Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 mit Fahrassistenten ausgestattet sein.
Fordon måste vara utrustade med körassistenter från den 6 juli 2022 eller första registreringsdatumet från den 6 juli 2024.

Aldrig mer utan en assistent

Körhjälpssystem (FAS) är ytterligare elektroniska anordningar i motorfordon som ger stöd i vissa körsituationer – fokus ligger på säkerhetsaspekter och ökad körkomfort. ADAS kan automatiskt ingripa i fordonets körning, kontroller (t.ex. gas, broms) eller signalanordningar eller varna förare före eller under kritiska situationer. För närvarande är de flesta system utformade på ett sådant sätt att ansvaret ligger hos föraren. "Målet är att ytterligare minska antalet dödade och skadade i vägtrafiken genom säkerhetssystem", välkomnar Öamtc den nya förordningen.

Följande körhjälpssystem måste installeras i framtiden:

  • Notbremsassistent: Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht immer vermieden werden kann, verringert sich so die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls. Besondere Herausforderung: das Erkennen ungeschützter Verkehrsteilnehmender wie Fußgänger, deren Bewegungsmuster nur schwer vorauszusagen sind. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und zu Fuß gehende Personen.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder einer Kombination von verschiedenen Sensoren (Kameras, Radar, Infrarot) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst (optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren). Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz wieder zurück.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras (Verkehrszeichenerfassung), Kartendaten (Navigationssystem) oder (bei späteren komplexeren Systemen) durch Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits wird die lenkende Person entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht (z. B. durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal) oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv.
  • Rückfahrassistent: Um Zusammenstöße beim Rückwärtsfahren zu verhindern, werden mittels Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte in das Cockpit geliefert.
  • Notbremslicht: Seit über 80 Jahren sind für Kraftfahrzeuge Bremslichter vorgeschrieben, die zwei Zustände anzeigen: ein oder aus. Künftig wird es eine weitere Anzeige geben: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung und warnt so nachfolgende Fahrzeuge. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Müdigkeitswarner: Bei diesen Systemen werden die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen. Auch bei nachlassender Aufmerksamkeit (z. B. vermehrtem Zuwenden zu anderen Insassen) sollen Fahrer*innen gewarnt werden. Die verarbeiteten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen unmittelbar nach der Analyse gelöscht werden.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Dieses System soll unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall, ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung, sammeln. Dabei werden präzise Datensätze generiert, die vor einem unautorisierten Zugriff geschützt sein müssen. Diese Informationen sind anonymisiert abzulegen und dürfen keine Schlüsse auf Fahrzeug und Halter*in oder Lenker*in zulassen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
  • Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren: Eine standardisierte Schnittstelle ermöglicht die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Diese kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.