Niekada daugiau be asistento

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Vairavimo pagalbininkai transporto priemonėse turi būti aprūpinti nuo 2022 m. liepos 6 d. arba pirmosios registracijos datos nuo 2024 m. liepos 6 d.

Fahrzeuge müssen ab 6. Juli 2022 bzw. Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 mit Fahrassistenten ausgestattet sein.
Vairavimo pagalbininkai transporto priemonėse turi būti aprūpinti nuo 2022 m. liepos 6 d. arba pirmosios registracijos datos nuo 2024 m. liepos 6 d.

Niekada daugiau be asistento

Vairavimo pagalbos sistemos (FAS) yra papildomi elektroniniai įrenginiai motorinėse transporto priemonėse, teikiantys pagalbą tam tikrose vairavimo situacijose – dėmesys sutelkiamas į saugumo aspektus ir vairavimo komforto didinimą. ADAS gali automatiškai įsikišti į transporto priemonės važiavimą, valdiklius (pvz., dujas, stabdžius) ar signalinius įrenginius arba įspėti vairuotojus prieš kritines situacijas arba jų metu. Šiuo metu dauguma sistemų yra sukurtos taip, kad atsakomybė liktų vairuotojui. „Tikslas yra toliau mažinti kelių eismo metu žuvusių ir sužeistų žmonių skaičių naudojant saugos sistemas“, – naująjį reglamentą sveikina Öamtc.

Ateityje turi būti įdiegtos šios pagalbinės vairavimo sistemos:

  • Notbremsassistent: Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht immer vermieden werden kann, verringert sich so die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls. Besondere Herausforderung: das Erkennen ungeschützter Verkehrsteilnehmender wie Fußgänger, deren Bewegungsmuster nur schwer vorauszusagen sind. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen, in einer nächsten Stufe auch Radfahrende und zu Fuß gehende Personen.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder einer Kombination von verschiedenen Sensoren (Kameras, Radar, Infrarot) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst (optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren). Beim Verlassen der Spur greift das System aktiv ein und lenkt das Kfz wieder zurück.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras (Verkehrszeichenerfassung), Kartendaten (Navigationssystem) oder (bei späteren komplexeren Systemen) durch Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits wird die lenkende Person entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht (z. B. durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal) oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv.
  • Rückfahrassistent: Um Zusammenstöße beim Rückwärtsfahren zu verhindern, werden mittels Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte in das Cockpit geliefert.
  • Notbremslicht: Seit über 80 Jahren sind für Kraftfahrzeuge Bremslichter vorgeschrieben, die zwei Zustände anzeigen: ein oder aus. Künftig wird es eine weitere Anzeige geben: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung und warnt so nachfolgende Fahrzeuge. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Müdigkeitswarner: Bei diesen Systemen werden die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen. Auch bei nachlassender Aufmerksamkeit (z. B. vermehrtem Zuwenden zu anderen Insassen) sollen Fahrer*innen gewarnt werden. Die verarbeiteten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen unmittelbar nach der Analyse gelöscht werden.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung: Dieses System soll unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall, ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung, sammeln. Dabei werden präzise Datensätze generiert, die vor einem unautorisierten Zugriff geschützt sein müssen. Diese Informationen sind anonymisiert abzulegen und dürfen keine Schlüsse auf Fahrzeug und Halter*in oder Lenker*in zulassen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
  • Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren: Eine standardisierte Schnittstelle ermöglicht die Nachrüstung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre. Diese kann die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.